Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADENSYS AG, Triesen, Liechtenstein und ADENSYS GmbH, Memmingen, Deutschland
Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, gelten für ADENSYS Lieferungen und Leistungen – auch zukünftigen – ausschließlich die nachstehend genannten Bedingungen. Abweichende Liefer- und Einkaufsbedingungen werden in keinem Fall Vertragsinhalt. Willenserklärungen jeglicher Art werden erst nach schriftlicher Bestätigung von ADENSYS rechtswirksam.
1. Angebote, Lieferumfang
ADENSYS Angebote sind unverbindlich. Unser Mindestbestellwert ist € 200,00. Wir liefern auf Rechnung per Lastschrift oder per Vorauskasse.
Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Preise und Zahlung
Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk. Verpackung und Versand werden gesondert berechnet. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Mangels besonderer Vereinbarung sind Zahlungen in Euro innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über Basiszinssatz berechnet.
Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Lieferfristen, Verzug
Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt von höherer Gewalt. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk bzw. das Werk des Herstellers/Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
Kommen wir in Verzug und erwächst dem Käufer hierdurch ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen jedoch höchsten 5 % vom Wert der verspäteten Teile. Bei Lieferverzug ist der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziff. 7
4. Lieferung, Gefahrenübergang
Die Lieferung unserer Ware erfolgt per Liechtensteinische Post AG. Die vereinbarten Lieferklauseln sind nach den bei Vertragsschluss geltenden INCOTERMS auszulegen. Mangels besonderer Vereinbarung gilt der Liefergegenstand als EXW Werk Triesen geliefert.
Die Gefahren des Transportes gehen stets zu Lasten des Käufers, auch bei frachtfreien Lieferungen bzw. Lieferungen frei Haus, außer wenn wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen von unserem Betrieb oder Lager aus durchführen.
Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr ab Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Käufer aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen und sonstigen Verfügungen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Ware wieder an uns zu nehmen. Stellt der Käufer die Zahlung ein, oder beantragt er ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren, so ist die Ware ohne Anforderung an uns zurückzusenden. Für den Fall des Weiterverkaufs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware tritt der Käufer bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf an uns ab, unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft wird.
6. Gewährleistung
Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen zu prüfen. Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind uns innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eintreffen per E-Mail oder Fax mitzuteilen.
Die meisten Produkte sind mit einer zeitlich begrenzten Leistungsfähigkeitsgarantie verkauft. Der Zeitraum für eine solche Deckung wird separat für jedes Produkt angegeben werden auf der Rechnung. Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Rechnungsstellung. Wenn ein Produkt defekt erscheint innerhalb der Garantiezeit, ist dieser Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung wie vorstehend zu rügen.
Bei begründeten, fristgerecht gerügten Mängeln werden wir den Mangel nach unserer Wahl kostenlos beseitigen oder mangelfreie Ware nachliefern.
Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder normale Abnützung. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die bestellte Ware sich für die vom Käufer vorgesehene Verwendung eignet.
Kommen wir einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung nicht nach, schlägt die Nacherfüllung fehl (wobei uns zwei Versuche zustehen), verweigern wir die Nacherfüllung oder ist diese für uns unzumutbar, so hat der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen das Recht auf Rücktritt oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung); Weitere Ansprüche wegen Mängeln bestimmen sich ausschließlich nach Ziff. 7. Der Anspruch auf Rücktritt gilt nicht im Falle eines unerheblichen Mangels.
Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
7. Haftung
Eine Haftung des Verkäufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, tritt nur ein, wenn der Schaden durch fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht worden ist oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder Arglist von uns zurückzuführen ist oder wenn wir die Abwesenheit eines Mangels garantiert haben. Haften wir für die fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, so ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wir haften außerdem für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der schuldhaften Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Warenzeichen
Alle Marken und Modelle, die beim Vermarkten oder beim Vertrieb von ADENSYS Produkten erwähnt werden, sind eingetragene Warenzeichen. Keine Auswirkungen werden getroffen, dass unsere Produkte Original-Produkte sind oder dass eines der genannten Unternehmen unsere Produkte unterstützt. Diese Klausel gilt für die folgenden Namen:
- KaVo
- Star Dental
- Midwest
- NSK
- GENTLEsilence
- GENTLEforce
- MULTIflex
- WH
- Sirona
- SONICflex
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Triesen / Liechtenstein oder Memmingen / Deutschland, abhängig von der Lieferadresse. Es gilt Liechtensteinisches / Deutsches Recht.
Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb Liechtenstein/Deutschland, hat die klagende Partei die Möglichkeit, alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, durch ein Dreierschiedsgericht entscheiden zu lassen.
10. Datenschutz
ADENSYS AG nutzt persönliche Daten nur in Übereinstimmung mit der DS-GVO [Verordnung (EU) 2016/679] und wie wir sie in unserem Datenschutzhinweis beschrieben haben.
12. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise Rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Aktualisiert am 26.02.2024